Will der Auftragnehmer seine Konditionen wegen der sich wechselnden Auftragsthematik und der sich danach auszurichtenden, aktualisierten Dienstleistungshandlungen nicht in einem statischen Mandatsvertrag binden, bleibt als Alternative die Übernahme von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Dabei kann der Beauftragte seine AGB nach seinen Intentionen und Bedürfnissen gestalten bzw. gestalten lassen:
- Vollversion
- Abbildung des ganzen Beratungsprozesses wie Mandatierung, Auftraggeber-Pflichten (Instruktion, Leistung von Auslagen- und Verwendungsersatz, Befreiung bzw. Schadloshaltung des Beauftragten, Honorierungspflicht uam), Beauftragten-Pflichten (Auftragsausführung, inkl. Art und Weise, Treuepflichten, Rechenschaftslegung, Ablieferungspflicht, Sorgfalt, Haftung etc.), Haftungsbeschränkungen, Mandatswiderruf samt Umschreibung des unzeitigen Mandatswiderrufs sowie seiner finanziellen Folgen und Standardklauseln (anwendbares Recht, Gerichtsstand usw.)
- Schutzversion
- Bekanntgabe der wichtigsten Beratungseckdaten, Honoraransatz, Vorschusspflicht, Honorarinkasso, Reklamationsfrist, mögliche Haftungsbeschränkungen, Umschreibung der Folgen des unzeitigen Mandatswiderrufs, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Kurzversion
- Beraterbeschreibung, Dienstleistungsangebot, Honoraransatz, anwendbares Recht und Gerichtsstand, ev. Hinweis auf Mitgliedschaft in entsprechender Berufs- bzw. Standesorganisation
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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