Jede mögliche, nicht widerrechtliche und nicht sittenwidrige Tätigkeit kann zum Inhalt eines Auftrags gemacht werden.
Sodann sind zu beachten:
Eine Geschäftsbesorgung – mehrere „Aufträge“ = Instruktionen
- Folgen auf einen Auftrag für eine Geschäftsbesorgung mehrere einzelne „Aufträge“, so sind diese nicht als neue Vertragsabschlüsse, sondern als Instruktionen zu qualifizieren (vgl. BGE 110 II 284 f.)
Überlagerung oder Ergänzung von Vertragsabsprachen
- zB kraft zwingender öffentlich-rechtlicher Bestimmungen (vgl. BGE 66 I 55 ff.)
- vgl. hiezu
- für Anwälte: BGE 41 II 481
- für Notare: BGE 90 II 278 ff.
Standardisierte Vertragsnormen
- zB für Architekten und Ingenieure: SIA Normen
Weiterführende Informationen
- SIA-Normen | sia-normen.ch
- Vertragsgestaltung im engeren Sinne
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:SchuldbriefEinleitung zum SchuldbriefAutoren:LeasingvertragEinleitung zum Leasing-VertragAutoren:SicherungshinterlegungEinleitung zur SicherungshinterlegungAutoren:AGB – Allgemeine Geschäftsbeding...Einleitung zu Allgemeine GeschäftsbedingungenAutoren:Factoring-FinanceEinleitung zu Factoring-FinanceAutoren:ÄnderungskündigungEinleitung zur Änderungskündigung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht