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Auftrag / Auftragsrecht

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Exkurs: Arzthaftung

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Arzthaftung geht es um die Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten bei sorgfaltspflichtwidrigem Handeln infolge Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit.

Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit alle Sorgfalt aufzuwenden, die von ihm aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung erwartet werden darf. Seine Pflicht ist es, mit seinem Wissen und Können auf die gewünschte Heilung des Patienten hinzuwirken. Verlangt wird die Sorgfalt, welche von einem gewissenhaften Arzt in derselben Lage und unter denselben Umständen nach dem aktuellen Stand der Medizin erwartet werden darf. Ohne Sorgfaltspflichtverletzung besteht selbst dann keine Haftung, wenn der Einzelfall tragisch ist. Die ärztliche Sorgfaltspflicht erstreckt sich auf alle Stadien der ärztlichen Tätigkeit, namentlich auf:

  • Diagnose
  • Beratung
  • Behandlung
  • Ärztlicher / operativer Eingriff
  • Nachbehandlung

In der Praxis stellen sich arztrechtliche Haftungsfragen sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht und Strafrecht. Welche Haftungsbestimmungen zur Anwendung gelangen, beurteilt sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient. Entsprechend unterschiedlich sind die Haftungsvoraussetzungen, insbesondere auch mit Bezug auf das „Verschulden“ des Arztes.

  • Vertragshaftung
    • Verschuldensvermutung
      • Exkulpationsmöglichkeit (Art. 97 Abs. 1 OR). Arzt kann beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft
  • Ausservertragliche Haftung
    • Geschädigter Patient hat Arztverschulden zu beweisen
  • Öffentlich-rechtliche Haftung
    • Schadenersatzpflicht setzt i.d.R. kein Verschulden voraus (Kausalhaftung)

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