Bei der Arzthaftung geht es um die Verantwortung des Arztes gegenüber seinem Patienten bei sorgfaltspflichtwidrigem Handeln infolge Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit.
Der Arzt hat bei seiner Tätigkeit alle Sorgfalt aufzuwenden, die von ihm aufgrund seiner Ausbildung und Berufserfahrung erwartet werden darf. Seine Pflicht ist es, mit seinem Wissen und Können auf die gewünschte Heilung des Patienten hinzuwirken. Verlangt wird die Sorgfalt, welche von einem gewissenhaften Arzt in derselben Lage und unter denselben Umständen nach dem aktuellen Stand der Medizin erwartet werden darf. Ohne Sorgfaltspflichtverletzung besteht selbst dann keine Haftung, wenn der Einzelfall tragisch ist. Die ärztliche Sorgfaltspflicht erstreckt sich auf alle Stadien der ärztlichen Tätigkeit, namentlich auf:
- Diagnose
- Beratung
- Behandlung
- Ärztlicher / operativer Eingriff
- Nachbehandlung
In der Praxis stellen sich arztrechtliche Haftungsfragen sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht und Strafrecht. Welche Haftungsbestimmungen zur Anwendung gelangen, beurteilt sich nach dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis zwischen Arzt und Patient. Entsprechend unterschiedlich sind die Haftungsvoraussetzungen, insbesondere auch mit Bezug auf das „Verschulden“ des Arztes.
- Vertragshaftung
- Verschuldensvermutung
- Exkulpationsmöglichkeit (Art. 97 Abs. 1 OR). Arzt kann beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft
- Verschuldensvermutung
- Ausservertragliche Haftung
- Geschädigter Patient hat Arztverschulden zu beweisen
- Öffentlich-rechtliche Haftung
- Schadenersatzpflicht setzt i.d.R. kein Verschulden voraus (Kausalhaftung)
Weiterführende Informationen
- Judikatur
- Siehe Kasuistik
- Literatur
- GÄCHTER THOMAS/RÜTSCHE BERNHARD, Gesundheitsrecht: ein Grundriss für Studium und Praxis, 3. Aufl., Basel 2013, 306 S.
- GÄCHTER THOMAS/RÜTSCHE BERNHARD/TAG BRIGITTE, Medizin- und Gesundheitsrecht, 2. Aufl., Basel 2013, 1300 S.
- Rechtliche Grundlagen im medizinischen Alltag: ein Leitfaden für die Praxis, Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH (Hrsg.), 2. Aufl. Basel 2013, 159 S.
- JÄGER PETER/SCHWEITER ANGELA, Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Arzthaftpflicht- und Arztstrafrecht, 3. Aufl., Zürich 2012, 358 S.
- NAEF JUDITH/BAUMANN-HÖLZLE RUTH/RITZENTHALER-SPIELMANN DANIELA, Patientenverfügungen in der Schweiz: Basiswissen Recht, Ethik und Medizin für Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen, Zürich 2012, 180 S.
- KUHN MORITZ W./POLEDNA THOMAS, Arztrecht in der Praxis, 2. Aufl., Zürich 2007, 913 S.
- OTT WALTER/BÖGLI MICHEL/RHINER ROBERT, Das medizinische Gutachten, Stephan Weber (Hrsg.), Zürich 2006, 161 S.
- FELLMANN WALTER, Die Haftung des Arztes und des Spitals: Fragen und Entwicklungen im Recht der Arzt- und Spitalhaftung, Zürich 2003, 287 S.
- WIEGAND WOLFGANG, Der Arztvertrag, insbesondere die Haftung des Arztes, in: Arzt und Recht, Berner Tage für die juristische Praxis, Bern 1985, S. 75 ff.
- WIEGAND WOLFGANG, Die Aufklärungspflicht des Arztes aus strafrechtlicher Sicht, in: Arzt und Recht, Berner Tage für die juristische Praxis 1984, Bern 1985, s. 49 ff.
- OTT WERNER, Voraussetzungen der zivilrechtlichen Haftung des Arztes, Diss. Zürich 1978, 191 S.
- Links