LAWINFO

Auftrag / Auftragsrecht

QR Code

Beratungsresistenz

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht, Beratungsresistenz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine sorgfältige und zielorientierte Beratung kann durch die Beratungsresistenz gestört oder gar verunmöglicht werden.

Definition

  • Beratungsresistenz   =   Uneinsichtiges Verhalten, bei welchem Auftraggeber jede Form von Beratung oder Korrektur ablehnen und sich davor verschliessen.

Ursachen der Beratungsresistenz

  • Denkbar sind Besserwisserei, Narzissmus, Uneinsicht infolge verminderter Intelligenz, Unentschlossenheit, bei den Eltern erlernter Kommunikationsstil der Ablehnung, Hierarchiebedingte Resistenz usw.

Vorgehen bei Beratungsresistenz

  • Allgemeines
    • Eine generelle Beratungsresistenz zu lösen, dürfte schwerig sein.
  • Vorgehen
    • Notwendig sind:
      • Einfühlungsvermögen
      • Geduld
      • Aufbrechung von negativen Verhaltensmuster.
  • Methoden
    • Die Methoden für die Beseitigung der Beratungsresistenz können sein (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
      • Abbau von Vorurteilen
      • Entgegenbringen von Wertschätzung
      • Beachtung des Timings
      • Gewinnen von Glaubwürdigkeit.

Fazit

  • Eine Beratungsresistenz lässt sich nur durch beharrliches, wohlwollendes und konsequentes Vorgehen nachhaltig abbauen.
  • Gelingt ein Abbau der Beratungsresistenz nur ungenügend oder nicht, wird auf kurz oder lang entweder der Beratungsresistente einen anderen Berater suchen (sog. «Berater-Hopping») oder der Berater sein Mandat niederlegen.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.