Durch die Abkehr der Gesellschaft von Grossfamilien, die steigende Lebenserwartung und die Überalterung der Bevölkerung kommt diesem Dienstleistungstypus zunehmende Bedeutung zu:
- Arztvertrag
- Zahnarztvertrag
- „Spitex“-Vertrag
- Physiotherapeutenvertrag
- Tierarztvertrag
Bemerkungen zum Zahnarztvertrag
- Übernimmt der Zahnarzt nebst der Behandlung auch die Prothesen-Anfertigung etc., liegt gemäss Bundesgericht ein sog. „Gesamtvertrag“ vor (BGE 110 II 375, Erw. 1a)
- Die Hauptdienstleistung des Zahnarzts bezieht sich auf die Verbesserung des Gesundheitszustands des Patienten
- Angesichts dieser übergeordneten Funktion
- ist das Werk der Zahnprothese Teil des Auftrags
- schuldet der Zahnarzt nur eine getreue und sorgfältige Ausführung (OR 398 Abs. 1)
- kann der Patient keinen Erfolg fordern
- Es ist Auftragsrecht anwendbar
Weiterführende Informationen
- Patientenschutz | patienten-schutz.ch
- Arzthafung
- Arbeitswelt Spitex | nzz.ch