- Factoring
- Forderungsübertragungen eines Unternehmens (Lieferant, Kreditor) gegen einen oder mehrere Forderungsschuldner (Debitor) vor Fälligkeit an ein Spezialinstitut (Factor oder Kreditinstitut)
- Forfaitierung
- Forderungsankauf unter Verzicht auf einen Rückgriff gegen den Verkäufer bei Zahlungsausfall des Schuldners
Weiterführende Informationen
- Judikatur
- Abgrenzung Factoringvertrag vom Inkassoauftrag mit Inkassozession
- ZR 1990 Nr. 68
- Abgrenzung Factoringvertrag vom Inkassoauftrag mit Inkassozession