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Auftrag / Auftragsrecht

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Inkassozession

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Oftmals wird die Forderung vom Auftraggeber an den Inkassobeauftragten abgetreten.

Grund

Meistens ist die Inkassozession ein Wunsch des nichtanwaltlichen Inkassobeauftragten:

  • Er will nicht in fremden Namen und auf fremde Rechnung auftreten zu müssen (klassisches Inkassomandat) wegen
    • des Verbots der gewerbsmässigen Vertretung von Klienten für Nichtanwälte
    • der Nichtzulassung von Inkassoinstituten als Vertreter bei den Gerichten
  • Treten die Inkassoinstitute dagegen in eigenem Namen auf, müssen die Gerichte die Legitimation durch Zession und damit die materielle Anspruchskette zulassen, auch wenn das Institut auf fremde Rechnung handelt; der Wille des Auftraggebers und Abtreters ist zu respektieren.

Rechtliches

Die Inkassozession ist rechtlich wie folgt einzuordnen:

Fiduziarische Zession

    • analog der Sicherungszession
    • Unterschied zur Sicherungszession
      • Sicherungszession erfolgt im Interesse des Zessionars (Erwerber)
      • Inkassozession erfolgt im Interesse des Zedenten (Abtreter)

Inkassozession verleiht eine überschiessende Rechtsmacht

    • Der Inkassobeauftragte erwirbt die Forderung zu vollem Recht, darf sie aber nur einkassieren

Rechtsgrund

    • Einfacher Auftrag, der gemäss OR 404 Abs. 1 jederzeit widerrufen werden kann

Widerruf des Inkassoauftrags mit Inkassozession

  • Der Auftragswiderruf im Sinne von OR 404 bewirkt keinen automatischen „Rückfall der Forderung“
    • Erfordernis der schriftlichen Rückzession
    • Vgl. BGE 71 II 167

Weiterführende Informationen

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