Oftmals wird die Forderung vom Auftraggeber an den Inkassobeauftragten abgetreten.
Grund
Meistens ist die Inkassozession ein Wunsch des nichtanwaltlichen Inkassobeauftragten:
- Er will nicht in fremden Namen und auf fremde Rechnung auftreten zu müssen (klassisches Inkassomandat) wegen
- des Verbots der gewerbsmässigen Vertretung von Klienten für Nichtanwälte
- der Nichtzulassung von Inkassoinstituten als Vertreter bei den Gerichten
- Treten die Inkassoinstitute dagegen in eigenem Namen auf, müssen die Gerichte die Legitimation durch Zession und damit die materielle Anspruchskette zulassen, auch wenn das Institut auf fremde Rechnung handelt; der Wille des Auftraggebers und Abtreters ist zu respektieren.
Rechtliches
Die Inkassozession ist rechtlich wie folgt einzuordnen:
Fiduziarische Zession
- analog der Sicherungszession
- Unterschied zur Sicherungszession
- Sicherungszession erfolgt im Interesse des Zessionars (Erwerber)
- Inkassozession erfolgt im Interesse des Zedenten (Abtreter)
Inkassozession verleiht eine überschiessende Rechtsmacht
- Der Inkassobeauftragte erwirbt die Forderung zu vollem Recht, darf sie aber nur einkassieren
Rechtsgrund
- Einfacher Auftrag, der gemäss OR 404 Abs. 1 jederzeit widerrufen werden kann
Widerruf des Inkassoauftrags mit Inkassozession
- Der Auftragswiderruf im Sinne von OR 404 bewirkt keinen automatischen „Rückfall der Forderung“
-
- Erfordernis der schriftlichen Rückzession
- Vgl. BGE 71 II 167
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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