- Eintreibung einzelner Forderungen gegen Schuldner von schlechter Bonität
- Einfacher Auftrag im Sinne von OR 394 ff.
- Inkassomandat als Dauerschuldverhältnis
- Bei Vorliegen eines Dauerschuldverhältnisses nimmt die Lehre nicht mehr ein reines Auftragsverhältnis an und erachtet das jederzeitige Widerrufsrecht des Auftraggebers gemäss OR 404 Abs. 1 nicht mehr als angebracht
Weiterführende Informationen
- Literatur
- FÄSSLER BENEDIKT, Der Factoringvertrag im schweizerischen Recht, Diss., Zürich / St. Gallen 2010, S. 27, FN 106
- Link
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