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Auftrag / Auftragsrecht

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Beendigung

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Hinsichtlich der Beendigung des Liegenschaftenverwaltungsvertrags gilt:

Kündigungsregel

    • Gesetz / Grundsatz
      • Jederzeitiges Widerrufsrecht des Auftraggebers
      • Jederzeitiges Kündigungsrecht des Beauftragten
      • Vgl. OR 404 Abs. 1
    • Vertrag / Praxis
      • Termin, auf welchen hin der Vertrag kündbar ist
        • Erklärbarkeit des Bedürfnisses von Kündigungsterminen und –fristen durch Orientierung an Abrechnungsterminen der Liegenschaftenabrechnung
        • Verlängerung der Vertragsdauer um jeweilen weitere gewillkürte Vertragsdauer
          • zB Roll-over-Vertrag
      • Zulässigkeit umstritten
        • Ein Teil der Lehre subsumiert für die Zulässigkeit von vertraglichen Kündigungszeitpunkten den Vertrag als „auftrags-ähnlicher Innominatvertrag“ qualifiziert
        • Ein Teil der Lehre will vom zwingenden Charakter von OR 404 Abs. 1 festhalten und die Kündigung an anderen als den im Liegenschaftenverwaltungsvertrag Terminen eine Kündigung zur Unzeit annehmen, welche zu einer Schadenersatzpflicht gemäss OR 404 Abs. 2 führt
      • Auflösung aus wichtigen Gründen
        • Handänderung der Immobilie

Besonderheiten des Liegenschaftenverwaltungsvertrags

    • Koordinations-Bedürfnis für die Mandatsdauer
      • Liegenschaftsabrechnungszeitpunkt
      • Personaleinsatz

Dokumentation

Der Beauftragte hat die bei Mandatsantritt erhaltene oder im Auftrag des Hauseigentümers erstellte Liegenschaften-Dokumentation bei Mandatsbeendigung zurückzugeben bzw. herauszugeben.

Weiterführende Informationen

  • Literatur
    • MONTAVON PASCAL, Die Liegenschaftenverwaltungsverträge, Lehrbuch und Nachschlagewerk, 2. Auflage, Lausanne 1997, N 703 ff.
    • GAUCH PETER, Der Auftrag, der Dauervertrag und Art. 404 OR, Ein Kurzbeitrag zur Rechtsprechung des Bundesgerichts, SJZ 101 (2005) 523 f.
  • Judikatur
    • BGE 4A_284/2013 (Eingliederung Liegenschaftenverwaltungs-Betrieb in beauftragtes Liegenschaftenverwaltungsunternehmen)
  • Links

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