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Auftrag / Auftragsrecht

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Sorgfalt

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Liegenschaftenverwalter hat die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie sie auch den Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis trifft (vgl. OR 398 Abs. 1).

Dies bedeutet für den Verwalter:

  • Keine Selbstüberschätzung hinsichtlich seiner Fachkenntnisse (Nichtbeachtung: = Übernahmeverschulden)
  • Bereitstellung der erforderlichen Personalressourcen
  • Informiertsein über Zustand der Liegenschaft, ihre Vermietung und die Mietzinseinnahmen
  • Wissensaktualität / Weiterbildung
  • Obliegenheit, den Hauseigentümer zu beraten
  • Vermeidung von Interessenkonflikten
  • Beachtung von Auftraggeber-Weisungen
  • Keine Vernachlässigung von Vermieterpflichten bzw. -interessen
    • Aufrechterhalten einer gewissen Objekt-Rendite, selbst wenn der Verwalter keine konkrete Renditezusicherung abgegeben hat
    • keine Erhebung von missbräuchlichen Mietzinsen (vgl. OR 269)
    • Geltendmachung zulässiger Mietzinserhöhungen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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