Damit der Verwalter den Auftraggeber nach aussen vertreten kann, bedarf es der Vollmacht des letzteren.
Meistens wird sie ausgestellt für:
- alle mit der Immobilienverwaltung und –bewirtschaftung verbundenen Angelegenheiten
Je nach Ausgestaltung der Vollmacht ist auch eine Vertretung vor Behörden und Gerichten möglich. Deckt die Verwaltungsvollmacht diese Themen nicht ab, ist eine zusätzliche Individualvollmacht für den konkreten Fall erforderlich.
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