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Auftrag / Auftragsrecht

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Beendigung

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Normalerweise endet der Unternehmensberatungsauftrag wie der einfache Auftrag im Allgemeinen, mit:

  • Erfüllung des Beratungsmandates
  • Widerruf des Auftraggebers oder Kündigung des Unternehmensberaters
  • Tod einer Partei
  • Handlungsunfähigkeit einer Partei
  • Konkurs einer Vertragspartei

Im kaufmännischen Verkehr und bei Bankgeschäften bildet der Weiterbestand des Mandats gemäss Rechtsprechung der Regelfall (vgl. BGE 94 II 171, BGE 101 II 120 f.)

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