Der Unternehmensberatungsvertrag charakterisiert sich an vom Berater zu erbringenden Dienstleistungen:
Managementbezogenheit
- Beratung betrifft das Unternehmen als Ganzes
- Beratung, die die ganze Skala unternehmerischer Aufgaben erfasst
- „Der Standpunkt, von dem ein Berater seine Aufgaben ansehen muss, ist derjenige einer Geschäftsleitung, also einer oberen Führungsinstanz.“ (BLOCH W., a.a.O., S. 901)
- Unternehmensberatung als Ergänzung der Managementfunktion (vgl. FROMM N., a.a.O., S. 104)
Individualität der Beratung
- Beratung für das konkrete Unternehmen
Informationscharakter
- Beratung durch weiterführende Informationen, ans Unternehmen
Externität
- in Abgrenzung zu betriebsinternen Beratern, namentlich der Stabsstellen
Konzeptionalität
- Analyse
- (Problemlösungs-)Entscheid
- Umsetzung
- ev. Kontrolle
Weiterführende Informationen
- Managementbezogenheit
- BLOCH W., Betriebsberatung, in: Schweizerische Arbeitgeberzeitung 60 (1965) 46, S. 877 ff. und 47, S. 899 ff.
- FROMM N., Externe Marketing-Beratung als Instrument der Unternehmensführung, in: Unternehmung und Markt, Festschrift für C.W. Meyer, Berlin 1969, S. 101 ff.
- Externität
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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