Der Unternehmensberatungsvertrag charakterisiert sich an vom Berater zu erbringenden Dienstleistungen:
Managementbezogenheit
- Beratung betrifft das Unternehmen als Ganzes
- Beratung, die die ganze Skala unternehmerischer Aufgaben erfasst
- „Der Standpunkt, von dem ein Berater seine Aufgaben ansehen muss, ist derjenige einer Geschäftsleitung, also einer oberen Führungsinstanz.“ (BLOCH W., a.a.O., S. 901)
- Unternehmensberatung als Ergänzung der Managementfunktion (vgl. FROMM N., a.a.O., S. 104)
Individualität der Beratung
- Beratung für das konkrete Unternehmen
Informationscharakter
- Beratung durch weiterführende Informationen, ans Unternehmen
Externität
- in Abgrenzung zu betriebsinternen Beratern, namentlich der Stabsstellen
Konzeptionalität
- Analyse
- (Problemlösungs-)Entscheid
- Umsetzung
- ev. Kontrolle
Weiterführende Informationen
- Managementbezogenheit
- BLOCH W., Betriebsberatung, in: Schweizerische Arbeitgeberzeitung 60 (1965) 46, S. 877 ff. und 47, S. 899 ff.
- FROMM N., Externe Marketing-Beratung als Instrument der Unternehmensführung, in: Unternehmung und Markt, Festschrift für C.W. Meyer, Berlin 1969, S. 101 ff.
- Externität
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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