Die Pflichten des Unternehmensberaters sind:
- Auftragsausführung
- Auftraggeber-Weisungen
- Getreue + sorgfältige Ausführung
- Einleitung
- Treuepflicht
- Aufklärungs- + Beratungspflicht
- Sorgfalt im Einzelfall
- Berufstypische Verhaltensregeln / Usanzen
- Verbot Selbstkontrahierung / Doppelvertretung
- Rechenschaftslegung
- Ablieferungspflicht
- Diskretion / Geheimhaltung
- Haftung
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