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Auftrag / Auftragsrecht

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Fiduzia-Begriffe

Rechtsgebiet:
Auftrag / Auftragsrecht
Stichworte:
Auftrag, Auftragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der nicht gesetzlich legiferierte Treuhandvertrag enthält regelmässig eine Kernabrede, wonach der Treugeber (Fiduziant) einen Gegenstand (Treugut) wie Grundstück, bewegliche Sachen, Rechte und Forderungen zu (externem) Vollrecht an den Treuhänder (Fiduziar) überträgt und dieser – gegen Entgelt – damit nach den Weisungen des Fiduzianten verfährt und bei Vertragsbeendigung zurückgibt.

Weiterführende Informationen

  • Literatur
    • WÄLLI P., Das reine fiduziarische Rechtsgeschäft, Diss. Zürich 1969
  • Link
    • www.trust-recht.ch/trust-begriffe

Fiduzia-Begriffe

Termini

Lateinischer Begriff Deutsch-sprachiger Begriff Eigenschaft
Fiduzia Treuhandverhältnis, Treuhand, zu treuen Handen, in Treue Begriff „Treuhand“ (Fiduzia = „Vertrauen“, „Zuversicht“) assoziiert bei unerfahrenen Vertragspartnern (Treugeber) – oft zu Unrecht – Gefühle des Vertrauens
Fiduziant Treugeber Auftraggeber
Fiduziar Treuhänder Beauftragter
Treugut Mandatssache
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