Das Treuhandverhältnis entsteht mit Abschluss des Treuhandvertrages. Es kann formfrei begründet werden.
Es empfiehlt sich die Wahl der Schriftform als „Gültigkeitsvoraussetzung“; so lassen sich Streitigkeiten über mündliche Auftragsänderungen während des meist lange dauernden Vertragsverhältnisses vermeiden. Je nach Treugut und nach den verfolgten Zielen kann sich aus Sicherheitsgründen sogar eine höhere Form wie die der öffentlichen Beurkundung, ev. unter Beizug von 2 Zeugen (Verfügung von Todes wegen), anbieten.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.