Der Treuhandvertrag (Fiduzia) enthält üblicherweise folgende Elemente:
- Vertragstitel
- Treuhandvertrag
- Parteien
- Treugeber
- Treuhänder
- Präambel
- Treuhandabrede
- Treuhand-Kernabrede, wonach der Treugeber dem Treuhänder ein bestimmte Treugut zu Vollrecht überträgt, damit gemäss den Weisungen des Treugebers umzugehen und bei Vertragsbeendigung zurückzugeben
- Weitere Bestimmungen
- Datum Besitzesantritt
- Uebergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr
- Eigentumsverschaffungspflicht und Erfüllungszeitpunkt / Verzugsfolgen
- Übernahme von Nutzungsverträgen
- Versicherungspflicht
- Kostentragung
- Beendigung
- Herausgabe- und Abrechnungspflicht
- Schadloshaltungsverpflichtung
- Verpflichtung des Treugebers, den Treuhänder schadlos zu halten
- ev. Sicherheiten / Retentionsrecht
- Schriftformabrede
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Salvatorische Klausel
- Anzahl Ausfertigungen
- Ort / Datum
- Unterzeichnung
- Anhänge
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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