Nach Entstehung des Vermögensverwaltungsmandates hat der beauftragte Vermögensverwalter folgende Grundsätze zu beachten:
Instruktion und Risikoprofil
- Lebensumstände
- Abklärung der individuellen Lebensumstände
- Kundeninteresse
- Feststellung des Kundeninteresses
- Risikoprofil
- Festlegung des Risikoprofils
- Standardisierter Frage-/Antwort-Prozess
- Informations- und Aufklärungspflichten des Beauftragten
- Abklärung Fähigkeiten und Wissensstand des Kunden in Bezug auf die Vermögensanlage
- Vgl. BGE 133 III 97
- Risikofähigkeit
- = Welche Risiken der Kunde bei seiner Vermögenslage objektiv gesehen eingehen kann
- Risikoneigung
- = Welche Risiken der Kunde subjektiv zu tragen gewillt ist
- Kundengespräche
- Wiederkehrende Kundengespräche, mindestens alljährlich
- Protokollierung
- = strukturierte Gesprächserfassung, nach den relevanten Strategiefaktoren, für Bestandeswerte und für die Anlageentscheide der Zukunft
Anlagestrategie
- Anlagestruktur
- Festlegung der Anlagestrategie auf Basis des Risikoprofils
- Verhältnis der Anlagen
- in Aktien und festverzinslichen Werten (, Geldmarktanlagen, Obligationen usw.) sowie alternativen Anlagen (Hedge Funds, Private Equity etc.)
- nach Fremdwährungsanteilen
- nach Anlagehorizont des Kunden
- Ausschluss bestimmter Anlagen
- zB keine Alternativen Anlagen, Optionen/Warrants und Futures
- Schriftliche Niederlegung im Vermögensverwaltungsvertrag, zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten
- Referenzwährung
- auch für Performance-Messung über alle Anlagen
- 3 – 5 standardisierte Anlagestrategien
- Ev. Recht des Beauftragten, im Rahmen der taktischen Anlageentscheide in bestimmtem Umfang von der Anlageklassen-Gewichtung abzuweichen, um ggf. Chancen den (jeweiligen) Kapitalmärkten zu nutzen
- Schriftliche Niederlegung der Anlagestrategie als Vertragsbestandteil
- Risikoaufklärung
- Aufklärung des Kunden über die mit der Anlagestrategie verbundenen Chancen und Risiken
- Abweichungen von Anlagestrategie
- Aufklärungspflicht, mit Einbezug der damit verbundenen Chancen und Risiken, durch den Vermögensverwalter
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.