Nach Entstehung des Vermögensverwaltungsmandates hat der beauftragte Vermögensverwalter folgende Grundsätze zu beachten:
Instruktion und Risikoprofil
- Lebensumstände
- Abklärung der individuellen Lebensumstände
- Kundeninteresse
- Feststellung des Kundeninteresses
- Risikoprofil
- Festlegung des Risikoprofils
- Standardisierter Frage-/Antwort-Prozess
- Informations- und Aufklärungspflichten des Beauftragten
- Abklärung Fähigkeiten und Wissensstand des Kunden in Bezug auf die Vermögensanlage
- Vgl. BGE 133 III 97
- Risikofähigkeit
- = Welche Risiken der Kunde bei seiner Vermögenslage objektiv gesehen eingehen kann
- Risikoneigung
- = Welche Risiken der Kunde subjektiv zu tragen gewillt ist
- Kundengespräche
- Wiederkehrende Kundengespräche, mindestens alljährlich
- Protokollierung
- = strukturierte Gesprächserfassung, nach den relevanten Strategiefaktoren, für Bestandeswerte und für die Anlageentscheide der Zukunft
Anlagestrategie
- Anlagestruktur
- Festlegung der Anlagestrategie auf Basis des Risikoprofils
- Verhältnis der Anlagen
- in Aktien und festverzinslichen Werten (, Geldmarktanlagen, Obligationen usw.) sowie alternativen Anlagen (Hedge Funds, Private Equity etc.)
- nach Fremdwährungsanteilen
- nach Anlagehorizont des Kunden
- Ausschluss bestimmter Anlagen
- zB keine Alternativen Anlagen, Optionen/Warrants und Futures
- Schriftliche Niederlegung im Vermögensverwaltungsvertrag, zur Vermeidung von Meinungsverschiedenheiten
- Referenzwährung
- auch für Performance-Messung über alle Anlagen
- 3 – 5 standardisierte Anlagestrategien
- Ev. Recht des Beauftragten, im Rahmen der taktischen Anlageentscheide in bestimmtem Umfang von der Anlageklassen-Gewichtung abzuweichen, um ggf. Chancen den (jeweiligen) Kapitalmärkten zu nutzen
- Schriftliche Niederlegung der Anlagestrategie als Vertragsbestandteil
- Risikoaufklärung
- Aufklärung des Kunden über die mit der Anlagestrategie verbundenen Chancen und Risiken
- Abweichungen von Anlagestrategie
- Aufklärungspflicht, mit Einbezug der damit verbundenen Chancen und Risiken, durch den Vermögensverwalter