Checkliste: Auslagen-Überblick
Auslagen-Überblick | |||
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Gegenstand |
Kostentragung / Verantwortung |
Auslagenersatz |
Gesetz |
Arbeitsgeräte + Material | OR 327 | ||
Arbeitgebergeräte | Arbeitgeber | — | |
Arbeitnehmer-geräte | Arbeitgeber | Grundsatz
Ausnahme (Usanz)
Entschädigungszwang Auslagen unter dem Heimarbeitsvertrag |
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Auslagenersatz effektiv | OR 327a | ||
Auslagenersatz | Arbeitgeber |
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Beweis | Arbeitnehmer | Höhe
Unmöglichkeit des ziffernmässigen Beweises
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Auslagearten | Arbeitgeber |
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Pauschalspesen | Arbeitgeber | Auslagenersatz ohne Abrechnung (durchschnittlicher Ersatz notwendiger Auslagen / Deckungskontrolle: übliche Kontrolldauer: 12 Monate); ohne Arbeitsleistung keine Spesenpauschale | |
Vertrauensspesen | Arbeitgeber | Herabgesetzter Nachweis (keine Nachkontrolle durch den Arbeitgeber) | |
Motorfahrzeuge | OR 327b | ||
Einverständnis des Arbeitgebers für die Benützung eines Motorfahrzeugs bei der Arbeit (unabhängig davon, ob Arbeitgeber-fahrzeug oder Arbeitnehmer-fahrzeug) | Arbeitnehmer | — | |
Verwendung Arbeitgeber-fahrzeug (sog. Geschäftsfahrzeug) | Arbeitgeber | Kostentragung für Dienstfahrten | |
Arbeitnehmer | Kostenersatz für Privatverwendung des Geschäftsfahrzeugs | ||
Verwendung Arbeitnehmer-fahrzeug | Arbeitgeber | Auslagenersatz für die Verwendung Arbeitnehmerfahrzeug für geschäftliche Zwecke
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Arbeitgeber / Arbeitnehmer | Zulässigkeit Änderung oder Wegbedingung des Auslagenersatzes | ||
Vorschuss | Arbeitgeberpflicht | Mutmassliche Spesenaufwendungen | OR 327c |
Abrechnung + Nachweis | Arbeitnehmerobliegenheit | keine Abrede
Vertrauensspesen
Pauschalspesen
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OR 327c |
Fälligkeit | Ohne andere Abrede | Sofort | OR 327d |
Verjährung | Verjährungsbeginn
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10 Jahre | OR 127 |
Steuern | DBG / Kant. StG / StHG | ||
(Betriebs-)Kosten des Arbeitgebers, für die der Arbeitnehmer aufgekommen ist und Ersatz beansprucht | kein steuerpflichtiges Einkommen (weil Auslagen aus versteuerten Privatmitteln bezahlt wurden) | Arbeitgeber | |
Entschädigungen des Arbeitgebers, die Auslagen abgelten, die dem Arbeitnehmer vor oder nach der eigentlichen Arbeitstätigkeit anfallen |
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Arbeitgeber | |
Berufsauslagen des Arbeitnehmers |
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Arbeitgeber |
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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