LAWINFO

Auslagen

QR Code

Auslagenersatz effektiv

Rechtsgebiet:
Auslagen
Stichworte:
Auslagen, Spesen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Auslagenersatz effektiv   =   Abrechnungspflicht des Arbeitnehmers bezüglich aller Auslagen, für welche er Ersatz fordert

Grundlagen

  • Gesetz [OR 327a Abs. 1; OR 327b]
  • Arbeitsvertrag
  • Gesamtarbeitsvertrag (GAV)
  • Separatabrede
  • Betriebsübung (Spesenreglement)

Abgrenzungen

Grundsätze

  • Auslagenersatzpflicht des Arbeitgebers [OR 327a Abs. 1]
    • aufgrund der Fürsorgepflicht [OR 328]
  • Zwingender Ersatz notwendiger Auslagen (Spesen)
  • Beweis
    • Beweislastobliegenheit für Notwendigkeit und Höhe
      • Arbeitnehmer
    • Höhe
      • kein strenger Beweis
      • Unmöglichkeit des ziffernmässigen Beweises
        • Richterschätzung analog OR 42 Abs. 2
  • Geltendmachung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Auslagenarten

Verpflegung, Unterkunft oder Arbeitsweg-Kosten

  • Ersatzpflicht nur bei auswärtigem Einsatz (zB Handelsreisende, Monteure)
  • Kein Abzug für Verpflegungskostenanteil, der auch zu Hause hätte aufgewendet werden müssen (Begründung: nur geringfügige Unterhaltsersparnis)
  • Zurverfügungstellung Geschäftsfahrzeug
    • Kein Lohnabzug für Wegkosten, die zum Sitze des Arbeitgeber hätten aufgewendet werden müssen (Begründung: nur geringfügige Unterhaltsersparnis)

Umzugskosten an neuen Arbeitsort

  • Keine ersatzpflichtige Auslagen

Ausbildung

  • Einarbeitungsbedingte Ausbildung
    • Zwingende Ersatzpflicht
    • zB Schulung auf bestimmten Flugzeugtyp
  • Weiterbildung im engeren Sinne
    • Grundsatz
      • Kostentragung durch Arbeitnehmer
      • Grund: Vorteile für künftige Arbeitsstellen / Arbeitgeber
    • Ausnahme
      • Anordnung des Arbeitgebers
        • Kostentragung durch den Arbeitgeber
      • Kein Rückforderungsanspruch bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses
        • Keine vor der Weiterbildung mit bleibendem Vorteil geschlossene Rückzahlungsvereinbarung
        • Bei übermässiger Beschränkung der Kündigungsfreiheit (Verletzung der Kündigungsparität)

Abwehr der Ansprüche Dritter

Grundsatz

  • Ersatz der Aufwendungen für die Abwehr von Ansprüchen Dritter, die gegen den Arbeitnehmer geltend gemacht werden
    • Anwaltskosten
    • Gerichtskosten
    • Prozessentschädigung
  • Beispiele
    • Abwehr von Organansprüchen vs. Arbeitnehmer mit Treuhandfunktion
    • Vorgesetzter eines verunfallten Mitarbeiters (Arbeitsunfall)

Ausnahmen (kein Ersatz)

  • bei unerlaubter Handlung
  • bei Verletzung des Arbeitsvertrags

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.