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Auslagen

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Auslagen aus externem Arbeitsort

Rechtsgebiet:
Auslagen
Stichworte:
Auslagen, Spesen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Ein auswärtiger Arbeitsort, d.h. ein Arbeitsort ausserhalb der gewöhnlichen Arbeitsstätte, verursacht meistens Kosten, der Tragung zu klären ist:

Definition

  • Auslagen der auswärtigen Arbeitserledigung   =   Spesen infolge externer Arbeitstätigkeit

Grundlagen

  • OR 327a Abs. 1

Abgrenzungen

  • Aussendienstmitarbeiter (oft auch: Handelsreisender)

    • =   Mitarbeiter, der stets extern arbeitet und daher der Betriebsort nicht der Arbeitsort ist
    • Handelsreisendenvertrag
  • Verlegung des Arbeitsorts
    • =   Durch die dauernde Verlegung des Betriebsorts entstehende Kosten fallen nicht unter den Terminus „Auslagen“, da dies kein externer Arbeitsort ist
    • Versetzung
  • Fahrzeit
    • =   Fahrzeit vom Wohnort zur Betriebsstätte ist keine Arbeitszeit und deshalb nicht zu entschädigen (vgl. ArGV 1 Art. 13 Abs. 1)
    • Inland- oder Auslandreisen zum Arbeitsort (zB bei einem Kunden) stellt eine Geschäftsreise dar (Arbeitszeit) und die daraus resultierenden Auslagen sind nach einschlägigen Regeln zum Auslagenersatz zu entschädigen

Veranlassung der Verlegung des Arbeitsortes

  • Wird der Arbeitsort durch besondere Weisung oder als allgemeine Anordnung nach OR 321d vom Arbeitgeber festgelegt, gilt dieser als externer Arbeitsort, bei Kostenfolge mit Ersatzpflicht

Vertraglich festgelegter Einsatzort

  • Ist ein nicht mit dem Betriebsort übereinstimmender Arbeitsort auf Dauer bestimmter, festgelegter Einsatzort, handelt es nicht um einen externen Arbeitsort

Mehrere (genannte) Arbeitsorte

  • Sie gelten (andere Abrede vorbehalten) als gewöhnliche Arbeitsstätte und nicht als auswärtige Arbeitsorte, die einen Kostenersatzanspruch rechtfertigen

Keine Nennung der Arbeitsorte

  • Ist nur die Betriebsstätte als gewöhnliche Arbeitsstelle im Arbeitsvertrag erwähnt, begründet die Arbeitsverrichtung an anderen Arbeitsorten das Vorliegen externer Arbeit, welche Spesenersatzpflichten auslöst

Zusätzlich zu ersetzende Auslagen

Persönlicher Unterhalt

  • Der Arbeitnehmer hat bei auswärtigen Arbeiten nicht nur Anspruch auf die durch die auswärtige Tätigkeit notwendigerweise entstandenen Auslagen, sondern auch auf den Ersatz der persönlichen Aufwendungen (vgl. OR 327a Abs. 1), nämlich zB:
    • Verpflegungsauslagen
    • Unterkunftskosten
    • Fahrt zum Arbeitsort
    • etc.

Vergnügungen und Erholung

  • Bei längeren auswärtigen Aufenthalten sind auch im Rahmen des Üblichen die Kosten für Vergnügung und Erholung zu ersetzen, wie
    • Kino
    • Sportveranstaltungen
    • Theater
    • Konzerte
    • etc.
    • Vgl. STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, a.a.O., N 2 zu OR 327a
  • Voraussetzungen
    • Grosse Distanz zwischen Arbeitsort und Wohnort
    • Präsenz an arbeitsfreiten Tagen
    • Krankheit (v.a. Unterkunftskosten)
  • Schranke
    • „Sowieso-Kosten“ aufgrund der privaten Lebensgestaltung des Arbeitnehmers (vgl. BRÜHWILER JÜRG, a.a.O., N 2 zu OR 327a

Reisekosten

  • Transportmittel
    • Abhängigkeit von
      • Distanz zum auswärtigen Arbeitsort
      • Gewähltem Transportmittel
        • Bus
        • Zug
        • Flugzeug
        • Schiff
    • Vgl. Geschäftsreisen
  • Wahl des Transportmittels
    • Anwendung des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes
  • Grundsatzentscheide der GL (zB Grundsatzvereinbarung)
    • Bahnfahrt: 1. Klasse
    • Übernahme der Autokosten, falls sich eine Autofahrt aufdrängt oder gerechtfertigt ist
  • Geschäftsfahrzeug
    • Wird für die Fahrt zum externen Tätigkeitsort ein Geschäftswagen zur Verfügung gestellt, darf kein Lohnabzug verabredet werden

Eingesparter Aufwand

  • Gegenstand
    • Kosten, die dem Arbeitnehmer auch zu Hause entstanden wären
      • Kein Abzug bei der Auslagenabrechnung
    • Gründe
      • Keine Ausscheidensmöglichkeit
      • Berechnungsschwierigkeit
      • Geringfügigkeit
  • Auswärtige Verköstigung und Unterhalt
    • Solche Kosten sind dem Arbeitnehmer daher vollumfänglich zu ersetzen

Literatur

Allgemein

  • BRUNOLD FADRI, Die Arbeitsauslagen im schweizerischen Individualarbeitsrecht, Bern 2014, Rz 104 ff., S. 39 ff.

Zusätzliche zu ersetzende Kosten

  • BRÜHWILER JÜRG, Kommentar zum Einzelvertrag, OR Art. 319 – 343, 2. Auflage, Basel / Stuttgart / Wien 1996, N 2 zu OR 327a
  • PORTMANN WOLGANG, BSK, N 2 zu OR 327a
  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, 7. Auflage, Zürich 2012, N 2 zu OR 327a

Eingesparter Aufwand

  • PORTMANN WOLGANG, BSK, N 2 zu OR 327a
  • REHBINDER MANFRED / STÖCKLI JEAN-FRITZ, Berner Kommentar, Bd. VI/2/2/1, Art. 319 – 330b OR, Bern 2010, N 5 zu OR 327a
  • STREIFF ULLIN / VON KAENEL ADRIAN / RUDOLF ROGER, Arbeitsvertrag, 7. Auflage, Zürich 2012, N 2 zu OR 327a

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