Eine einfache Streitgenossenschaft besteht zB dann, wenn mehrere am gleichen Bau beteiligte Unternehmer ihre Werklohnansprüche gegen den gleichen Bauherrn in demselben Prozess einklagen.
Die Unternehmer können, müssen aber nicht gemeinsam klagen.
Ob und inwieweit eine gemeinsame Klage sinnvoll ist, muss im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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