Festpreis-Behauptung vs. Behauptung einer fehlenden Preisabrede
Ausgangslage
Geltendmachung eines Festpreises (Pauschal-, Global-, Einheits- oder Circa-Preis)
Beweislast
Diejenige Partei, die eine Preisabrede behauptet, hat diese zu beweisen
Festpreis-Behauptung vs. Behauptung der Anwendbarkeit des Ungefähren Kostenansatzes / Richtpreis
Ausgangslage
Gesetzliche Regelung beider Vergütungsarten (OR 373 und OR 374)
Beweislast
Derjenige, der eine Festpreisabrede geltend macht, hat diese zu beweisen
Derjenige, der anstelle eines Richtpreises eine Festpreisabrede behauptet
Aufwandvergütung vs. Preisbindung
Grundsätzliches
Die eingangs erwähnten Preisarten haben eine unterschiedlich starke Preisbindung
Der Unternehmer macht meistens ein weniger bindende Abrede geltend und der Bauherr als Werklohnschuldner behauptet erfahrungsgemäss die bindendere Form der Preisabrede
Auslegungsregel
Im Zweifel ist die für den Werklohnschuldner günstigere Preisbedeutung vorzuziehen
Ausgangslage
Uneinigkeit über die Preisabrede
Beweislast
Derjenige, der ein intensiver bindende Preisvereinbarung behauptet
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