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Werkvertrag

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OHNE FESTPREIS

Rechtsgebiet:
Werkvertrag
Stichworte:
Werkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

Kurzdefinition

  • =   sog. „Übernahme ohne festen Preis“

Langdefinition

  • Ist der Preis von den Parteien zum voraus entweder gar nicht oder nur ungefähr bestimmt worden, so wird er nach Massgabe des Wertes der Arbeit und der Aufwendungen des Unternehmers festgesetzt

Grundlage

Preisrisiko

  • Preisrisiko beim Besteller

Anwendungsbereich

  • OR 374 gelangt in folgenden Fällen zur Anwendung
    • Werklohn ist gar nicht bestimmt worden (keine Preisangabe)
    • Werklohn ist nur ungefähr bestimmt worden (ungefähre Preisangabe)
    • Wenn nicht feststeht, ob ein fester Preis vereinbart worden ist

Keine Preisabrede

Ausgangslage

  • Keine Preisvereinbarung

Folge und Anknüpfungspunkte

  • Werklohn-Festsetzung nach Massgabe
    • des Wertes der Arbeit und
    • der Aufwendungen des Unternehmers
  • Anknüpfungspunkte
    • Für das Mass der Vergütungshöhe richtet sich der Richter an folgenden Kriterien aus
      • Verbandstarife
      • SIA-Norm 102 „Ordnung für Leistungen und Honorare der Architektinnen und Architekten“

Ungefähre Preisangabe

Ausgangslage

  • Bekanntgabe eines sog. „Circa-Preises“

Folge und Voraussetzungen

  • Werklohn-Festsetzung nach Massgabe
    • des Wertes der Arbeit und
    • der Aufwendungen des Unternehmers
  • zu berücksichtigen ist bei der Werklohn-Festsetzung
    • ein angemessener Gewinn für den Unternehmer

Abweichende Vereinbarung

OR-Grundlage

SIA-Normen > Regiearbeiten

  • Anwendungsvoraussetzung
    • Unterstellung des Werkvertragsverhältnisses durch ausdrückliche Parteiabrede unter die SIA-Norm 118
    • Bundesgericht anerkennt SIA-Norm 118 nicht als regelbildende Übung an, weshalb die Anwendung im Streitfalle nur erfolgt, wenn die Parteien die SIA-Norm zum Vertragsinhalt erhoben hat (vgl. BGE 118 II 295 ff.
  • Anwendbare Norm
    • 44 Abs. 1 SIA-Norm 118
  • Definition
    • Regiearbeiten =   Arbeiten, die nach Aufwand vergütet werden
  • Weitere Detailinformationen

Beweislast

Partei, die eine von OR 374 abweichende Preisbestimmung geltend macht (zB Festpreis)

  • Diejenige Werkvertragspartei, die eine von OR 374 abweichende Preisbestimmung geltend macht, trägt die Beweislast
  • Vgl. GAUCH PETER, Werkvertrag, N 1014 ff.

Unternehmer

  • Aufwand
    • Nachweis des behaupteten Aufwands
  • Bemessungsfaktoren
    • Nachweis der den Bemessungsfaktoren zugrundeliegende Tatsachen
  • Angemessenheit der geforderten Vergütung
    • Nachweis des Wertes der Arbeit bei unbestrittenem Leistungsumfang
  • Regietarife
    • Nachweis der Anwendbarkeitsabrede (ohne Besteller-Anerkennung können die Regietarife von Berufsverbänden nicht unbesehen übernommen werden
  • Regierapporte
    • Nachweis der vorbehaltslosen Unterzeichnung, mit dem Ziel der Vermutung für die Richtigkeit und der Angemessenheit des rapportieren Unternehmer-Aufwandes
      • Vermutung bewirkt
        • eine Beweiserleichterung
          • mit Entkräftungsmöglichkeit durch Gegenbeweis
        • keine Beweislastumkehr
      • vgl. zum Ganzen GAUCH PETER, Werkvertrag, N 1020, + BGE 120 II 250)
    • Beweiskraft von Arbeitsrapporten
      • BGE 4A_181/2007
    • Architektenprüfung / Architektenvollmacht
      • Architekt ist in der Regel beauftragt und ermächtigt, die Rechnungen des Unternehmers auf die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen (Auftrag / OR 396 Abs. 2)
      • Recht zur Schuldanerkennung durch den Architekten setzt aber eine Sondervollmacht des Bauherrn voraus (vgl. BGE 118 II 313 ff. = BR 1993, 86 f.)
  • Bestellungsänderungen
    • Nachweis von Bestellungsänderungen und des darauf resultierenden Mehraufwands

Besteller

Literatur

  • GAUCH PETER, Der Werkvertrag, 4. Auflage, Zürich 1996, Rz 941
  • ZINDEL GAUDENZ / PULVER URS, BSK, N 1 ff. zu OR 374

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