Grundlage
Die Anordnung einer Expertise folgt dem Prinzip des Rechts auf Beweiserhebung, d.h. der Beweisabnahme auf Antrag einer Partei und der Beweisanordnung durch das zuständige Gericht.
Expertise
Für die Auswahl des Experten, die Durchführung der Expertise, ihre inhaltlichen Anforderungen, der richterliche Umgang damit und die Expertenhonorierung wird verwiesen auf:
- Sachverständigen Gutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
Literatur
- CAVELTI URS JOSEF, Die Expertise im Bauprozess, in: Bau- und Bauprozessrecht: Ausgewählte Fragen, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1996, S. 297 ff.
- BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 289 ff.
Weiterführende Informationen
- Sachverständigen Gutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
- Privatgutachten
- Haftung
- Exkurs Architekt als Experte | architektenrecht.ch
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.