Grundlage
Die Anordnung einer Expertise folgt dem Prinzip des Rechts auf Beweiserhebung, d.h. der Beweisabnahme auf Antrag einer Partei und der Beweisanordnung durch das zuständige Gericht.
Expertise
Für die Auswahl des Experten, die Durchführung der Expertise, ihre inhaltlichen Anforderungen, der richterliche Umgang damit und die Expertenhonorierung wird verwiesen auf:
- Sachverständigen Gutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
Literatur
- CAVELTI URS JOSEF, Die Expertise im Bauprozess, in: Bau- und Bauprozessrecht: Ausgewählte Fragen, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1996, S. 297 ff.
- BÜHLER ALFRED, Von der Beweislast im Bauprozess, in: Aktuelle Probleme des privaten und öffentlichen Baurechts, Hrsg. KOLLER ALFRED, St. Gallen 1994, S. 289 ff.
Weiterführende Informationen
- Sachverständigen Gutachten | sachverstaendigen-gutachten.ch
- Privatgutachten
- Haftung
- Exkurs Architekt als Experte | architektenrecht.ch
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