Die wesentlichsten Vertragsinhalte sind stichwortartig:
- Vertragstitel
- „Werkvertrag“
- Rubrum
- Vertragsparteien
- Bauherr
- Unternehmer
- Vorname / Name bzw. Firma (mit genauer Schreibweise nach Handelsregister)
- Angabe der Vertretungsverhältnisse (gewillkürte Vollmachten bzw. kaufmännische Stellvertretung)
- Kurzbezeichnung der Parteien, zB „Bauherr“ oder „Unternehmer“
- Vertragsparteien
- Inhaltsverzeichnis
- Vertragspunkte mit Seitennummern bzw. Wiedergabe der Randziffern (Rz)
- Präambel
- History
- Erläuterung der Initiativen
- Wiedergabe der Verhandlungspartner
- Verlauf der Verhandlungsschritte
- Zeitpunkt der Abschlussbereitschaft
- Ziele
- Die Bezeichnung der Ziele ist wichtig für eine allenfalls später notwendig werdende Vertragsauslegung
- Erwähnung der Vertragsbestandteile
- Auflistung der Bestandteil des Bauwerkvertrages bildenden Dokumente
- History
- Verpflichtung des Unternehmers zur Werkherstellung und -ablieferung
- Bezeichnung des Bauobjekts (Lage, Bauwerksart usw.)
- Arbeitsgattung / Kurzbezeichnung
- Baukostenplan (BKP)-Nummer
- Nummern der Normpositionenkataloge (NPK)
- Leistungsbeschreibung (Einheitspreisvertrag)
- Baubeschreibung (Gesamtpreisvertrag)
- Verpflichtung des Bestellers zur Werklohnbezahlung, ev. Akontozahlungen oder Teilzahlungen
- Preisbestimmung
- Fester Preis
- Pauschalpreis
- Globalpreis
- Einheitspreis
- Kombination oberwähnter Preisbestimmungsarten
- Ohne festen Preis / Regie
- Antizipierte Mehrvergütungsabsprachen
- Fester Preis
- Weitere Detailinformationen
- Preisbestimmung
- Weitere Bestimmungen
- Rechte und Pflichten des Unternehmers
- Spezielle Informationspflichten
- Pflicht zur Übergabe der Revisionspläne
- Pflicht zur Übergabe von Betriebsanleitungen
- Verpflichtung, das Personal des Bauherrn in die Bauwerksnutzung einzuweisen
- Rechte und Pflichten des Bauherrn
- Zeitbestimmungen
- Verzugsfolgen
- Konventionalstrafe zur Verstärkung des Drucks auf den Unternehmer zur rechtzeitigen Vertragserfüllung
- Schadenpauschalierung (auch: Schadenersatzpauschalierung)
- Vorsorge vor einem Bauhandwerkerpfandrecht bei Nichtbezahlung der Subunternehmer
- Auszahlungsüberwachung
- Ablösungspflicht
- Subunternehmervertrag
- Zusicherungen
- Mietzinsgarantie
- Renditegarantie
- Weitere Detailinformationen
- Mängelhaftung des Unternehmers
- Leistungsstörungen
- Vorsorge gegen Bauhandwerkerpfandrechte
- Vertragsbeendigung
- Vertragsabwicklung
- Vollmachten
- Kundgabe von Bevollmächtigungen
- Architekt
- Bauleitung
- Kundgabe von Bevollmächtigungen
- Rangordnung (Bestätigung oder Änderung des Inhalts von Art. 21 SIA-Norm 118)
- Rangordnungsklausel
- Übernahmevereinbarung
- Widerspruchsregel
- Vorrang
- detaillierte Leistungsbeschreibung vor den Plänen
- individuelle Abreden vor vorformulierten AGB
- Vermeidung widersprüchlicher Rangordnungsklauseln
- Restriktive Selektion der Vertragsbestandteile
- Rangordnungsklausel
- Rechte und Pflichten des Unternehmers
- Standardklauseln
- Schriftformvorbehalt
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand / Schiedsgerichtsklausel
- Salvatorische Klausel
- Ort / Datum
- (Firma-)Unterschriften
- Verteiler
- Anhänge
- Vertragsgrundlagen
- Leistungsbeschreibung
- Plangrundlagen
- Verzeichnis der am Bau Beteiligten (soweit bekannt)
- Architekt
- Ingenieur(e)
- Fachplaner
- Bauleiter
Literatur
- SCHUMACHER RAINER, § 12 Bauwerkverträge, in: Handbücher für die Anwaltspraxis, Hrsg. Geiser Thomas / Münch Peter, Basel / Genf / München , S. 505 ff. / Rz 12.33 ff.
- SCHUMACHER RAINER, Die Vergütung im Bauwerkvertrag / Grundvergütung – Mehrvergütung, herausgegeben vom Institut für Schweizerisches und Internationales Baurecht der Universität Freiburg (Schweiz), Fribourg 1998
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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