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Bauwerkvertrag

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Unternehmer

Erstellungsdatum:
07.05.2015
Aktualisiert:
24.10.2022
Herausgeber:
Logo Partnerfirma
Verlag:
LAWMEDIA AG

Definition

  • Unternehmer   =   Partei, die sich zur Werkerstellung verpflichtet

Personenmehrheit als Unternehmer

Subunternehmer als Unternehmer

  • vom (Haupt-)Unternehmer mit der Werkerstellung betrauter weiterer Unternehmer, der das Werk
    • aus Sicht des Bestellers
      • im Namen Erstunternehmers und auf eigene Rechnung erstellt
    • aus Sicht des Erstunternehmers
      • in eigenem Namen und auf eigene Rechnung erstellt
  • Subunternehmer | subunternehmer.ch

Natürliche Person (Einzelfirma)

Personengemeinschaften

Juristische Personen

Weiterführende Informationen

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