Haben die ein eigenes „Auflösungsregime“ verabredet oder die SIA-Norm 118 übernommen, weichen die Auflösungsregeln von den (dispositiven) Gesetzesnormen ab:
individuelle abweichende Auflösungsabreden (Vertrag)
Grundsatz
- Aufgrund des dispositiven Werkvertragsrechts können die Parteien vom Inhalt der gesetzlichen Regeln abweichen und die Parameter der vorzeitigen Vertragsauflösung selber bestimmen
Anwendungsfälle
- Wegbedingung Bauherren-Rücktrittsrecht (OR 377)
- Unterstellung des Werkvertrags unter die auftragsrechtliche Auflösungsregel von OR 404
- Abweichung bei der übermässigen Aufwandserhöhung bzw. übermässige Vergütungserhöhung von OR 373 Abs. 2
vorformulierte abweichende Auflösungsabreden (SIA-Norm 118)
Grundlage
- Übernahme der SIA-Norm 118 durch die Parteien
Grundsatz
- Die Regeln zur vorzeiten Vertragsbeendigung in der SIA-Norm 118 wiederholen teils oder ändern teils die gesetzlichen Bestimmungen ab
Anwendungsfälle
- Art. 56 Abs. 2 SIA-Norm 118 (Vertrag mit Richtpreis)
- Art. 59 Abs. 2 SIA-Norm 118 (Ausserordentliche Umstände)
- Art. 94 Abs. 2 SIA-Norm 118 (Pflichten der Bauleitung)
- Art. 96 Abs. 4 SIA-Norm 118 (Fristerstreckung)
- Art. 184 SIA-Norm 118 (Allgemeines Rücktrittsrecht des Bauherrn)
- Art. 186 Abs. 1 SIA-Norm 118 (Besondere Umstände auf seiten des Unternehmers)
- Art. 187 Abs. 1 SIA-Norm 118 (Zufälliger Untergang)
- Art. 188 Abs. 1 SIA-Norm 118 (Vom Bauherrn verursachter Untergang)
- Art. 190 Abs. 2 SIA-Norm 118 (Zahlungsverzug des Bauherrn)
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.