Mit der „hybriden Leistungsbeschreibung“ kombiniert der Bauherr Elemente einer „detaillierten Leistungsbeschreibung“ der Bauleistungen mit Elementen der „funktionalen Leistungsbeschreibung“:
Definition
- Hybride Leistungsbeschreibung = Kombination von „detaillierter Leistungsbeschreibung“ und „funktionaler Leistungsbeschreibung“
Gegenstand
- Arbeitsleistungen für Teile des Bauwerkes werden detailliert beschrieben und für bestimmte, andere Teile des Bauwerkes werden bloss die Ziele vorgegeben
- zB Zielvorgabe für komplette, funktionsfähige Energieanlage; Rest gemäss „detailliertem Leistungsbeschrieb“
Qualifikation
- Teil „detaillierte Leistungsbeschreibung“ = Bauherren-Weisung nach OR 369
- Teil „funktionale Leistungsbeschreibung“ = Leistungsziel-Festlegung
Kautelen der funktionalen Leistungsbeschreibung
- Teil „detaillierte Leistungsbeschreibung“, siehe oben
- Teil „funktionale Leistungsbeschreibung“, siehe oben
- Vollständigkeitsklausel
- siehe „Funktionale Leistungsbeschreibung, Kautelen
Unvollständigkeit der Leistungsbeschreibung
Grundsätzliches
- Gleiche Risiken je wie bei den oben erwähnten „Leistungsbeschreibungs-Methoden“
- „Detaillierte Leistungsbeschreibung“
- Vollständigkeits-Risiko
- „Funktionale Leistungsbeschreibung“
- Schnittstellenproblematik bei der Aufgabenteilung, d.h. wo endet Bauherren-Verantwortung und wo beginnt Unternehmer-Verantwortung
- „Detaillierte Leistungsbeschreibung“
Besondere Streitanfälligkeit
- Schnittstellenproblematik zwischen „detaillierter Leistungsbeschreibung“ und „funktionaler Leistungsbeschreibung“
- Folgen unklarer Abgrenzungen
- Rechtsunsicherheit
- Streitigkeit mit richterlicher Vertragsauslegung oder –ergänzung und Ermessens-Anwendung
- Reflexe auf Preisbestimmung für die Kombinationsteile
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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