Die Preisbildung im Bauwerkvertrag orientiert sich an den Unternehmer-Offerten. Basiert die Unternehmer-Offerte auf den Bestimmungen der SIA-Norm 118, kann die Preisbestimmung komplex sein:
Verschiedene Preisarten
- Anzutreffen in Bauwerkverträgen
- Verschiedene Preisarten für verschiedene Arbeiten
- Pauschalpreise
- Globalpreise
- Einheitspreise
- Regieansätze
- Verschiedene Preisarten für verschiedene Arbeiten
Gleiche Leistungen nach verschiedenen Preisbestimmungsarten
- Anzutreffen in Bauwerkverträgen
- Für gleiche Leistungen verschiedene Preisarten
- Mischsystem von Leistungs- und Aufwandpositionen
- Gemischte Regieansätze
- Abrechnungssystem-Reflexe
- Bestellungsänderungen, unerwartete Ereignisse uam können sich bei einer Mischsystem-Abrede auf Leistungspositionen, Aufwandpositionen und Regieansätze auswirken
- Für gleiche Leistungen verschiedene Preisarten
Vertragsgestaltung
- Der Vertragsredaktor sollte darauf achten, dass im Bauwerkvertrag der Aufwand, der durch sog. Aufwandpositionen honoriert wird, möglichst präzise umschrieben wird
Oberstes Ziel ist stets die „Reduktion der Komplexität“!
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.