Der Skonto ist ein Preisnachlass, der oft zu Auslegungsproblemen führt:
Definition
- Skonto = Recht auf prozentualen Abzug vom Werklohn, der für eine fristgerechte Bezahlung gewährt wird
Grundlage
- Werkvertrag (werkvertragliche Skonto-Abrede, Klausel)
- Durch die Übernahme der SIA-Norm 118 findet keine Kontoabrede statt
Abgrenzung
- Rabatt
Qualifikation
- Vertraglich vereinbarter, bedingte Preisnachlass (Bedingung: fristgerechte Vergütung)
Voraussetzungen
- Keine, ausser Rabattabrede
- Abzugsmöglichkeit ungeachtet des Zahlungszeitpunktes
Betroffene Zahlungen
- Im Zweifel besteht die Vermutung, dass eine Skonto-Abrede alle Zahlungen beschlägt
Höhe
- Verhandlungssache
Verabredungs-Elemente
- Skontosatz
- Skontofrist
- Skonto-Fristenlaufbeginn
- Zeitpunkt, in welchem die Skontofrist zu laufen beginnt
- Skonto-Fristenablauf
- Letztmöglicher Termin, bis zu dem eine Zahlung die Skontofrist wahrt
- Zahlungsart
- Art der skonto-fähigen Zahlungen
- zB keine WIR-Zahlungen
- zB keine Verrechnung
- Art der skonto-fähigen Zahlungen
- Betroffene Zahlungen
- Klarstellung, dass die Skonto-Gewährung für alle rechtzeitigen Zahlungen gelten soll
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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