Einleitung
Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern, die am wenigsten von Korruption betroffen sind. Dennoch findet auch in der Schweizer Privatwirtschaft Korruption statt. Betroffen sind insbesondere Unternehmen als Akteure der Wirtschaft. Die Bekämpfung der Privatbestechung war lange im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Um diese Bekämpfung wirksamer zu gestalten, wurde der Tatbestand der Privatbestechung mit der Revision des Korruptionsstrafrechts 2016 vom UWG ins Strafgesetzbuch überführt und neu als Offizialdelikt ausgestaltet:
- Revision des Korruptionsstrafrechts 2016
- Überführung vom UWG ins Strafgesetzbuch
- Weg vom Begriff des unlauteren Wettbewerbs
- Vom Antrags- zum Offizialdelikt
- Bedeutung für Unternehmen
- Begriff/Definition
- Grundlage
- Abgrenzung zur Beamtenbestechung
- Beteiligte
- Bestechender
- Bestechungsgewinner
- Bestochener
- Bestechungsopfer
- Tatbestand
- Kreis der Bestochenen
- Strafbares Verhalten
- Pflichtwidrige Handlung
- Straflosigkeit
- Folgen
- Zivilrechtliche Folgen
- Strafrechtliche Folgen
- Prävention
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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