Einleitung
Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern, die am wenigsten von Korruption betroffen sind. Dennoch findet auch in der Schweizer Privatwirtschaft Korruption statt. Betroffen sind insbesondere Unternehmen als Akteure der Wirtschaft. Die Bekämpfung der Privatbestechung war lange im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Um diese Bekämpfung wirksamer zu gestalten, wurde der Tatbestand der Privatbestechung mit der Revision des Korruptionsstrafrechts 2016 vom UWG ins Strafgesetzbuch überführt und neu als Offizialdelikt ausgestaltet:
- Revision des Korruptionsstrafrechts 2016
- Überführung vom UWG ins Strafgesetzbuch
- Weg vom Begriff des unlauteren Wettbewerbs
- Vom Antrags- zum Offizialdelikt
- Bedeutung für Unternehmen
- Begriff/Definition
- Grundlage
- Abgrenzung zur Beamtenbestechung
- Beteiligte
- Bestechender
- Bestechungsgewinner
- Bestochener
- Bestechungsopfer
- Tatbestand
- Kreis der Bestochenen
- Strafbares Verhalten
- Pflichtwidrige Handlung
- Straflosigkeit
- Folgen
- Zivilrechtliche Folgen
- Strafrechtliche Folgen
- Prävention
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:StrafverteidigerEinleitung zum StrafverteidigerAutoren:Bestechung / KorruptionEinleitung zur Bestechung / KorruptionAutoren:Churning / Twisting / OvertradingEinleitung zu Churning / Twisting / Overtr...Autoren:VerleumdungEinleitung zur VerleumdungAutoren:BeschimpfungEinleitung zur BeschimpfungAutoren:Üble NachredeEinleitung zur üblen Nachrede
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht