Einleitung
Die Schweiz gehört weltweit zu den Ländern, die am wenigsten von Korruption betroffen sind. Dennoch findet auch in der Schweizer Privatwirtschaft Korruption statt. Betroffen sind insbesondere Unternehmen als Akteure der Wirtschaft. Die Bekämpfung der Privatbestechung war lange im Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Um diese Bekämpfung wirksamer zu gestalten, wurde der Tatbestand der Privatbestechung mit der Revision des Korruptionsstrafrechts 2016 vom UWG ins Strafgesetzbuch überführt und neu als Offizialdelikt ausgestaltet:
- Revision des Korruptionsstrafrechts 2016
- Überführung vom UWG ins Strafgesetzbuch
- Weg vom Begriff des unlauteren Wettbewerbs
- Vom Antrags- zum Offizialdelikt
- Bedeutung für Unternehmen
- Begriff/Definition
- Grundlage
- Abgrenzung zur Beamtenbestechung
- Beteiligte
- Bestechender
- Bestechungsgewinner
- Bestochener
- Bestechungsopfer
- Tatbestand
- Kreis der Bestochenen
- Strafbares Verhalten
- Pflichtwidrige Handlung
- Straflosigkeit
- Folgen
- Zivilrechtliche Folgen
- Strafrechtliche Folgen
- Prävention
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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