Personenkreis
Der Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge Klagen folgender Kläger:
- Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin
- Dritte
- Behörden infolge Gesetzesverletzungen
- Aktionäre im Namen der Gesellschaft
- Grossaktionäre (major shareholders)
- Minderheitsaktionäre
- Rechtsnachfolger versicherter Personen
- Versicherungsnehmerin im Konkurs
- Gesellschaftsgläubiger / Aktionäre
Deckungssumme
Die Deckungssumme ist individuell festzulegen und bestimmt sich nach Massgabe der Versicherungspolice.
Leistungen
Der D&O-Versicherer übernimmt im Rahmen der Rechtsschutzfunktion folgende Leistungen:
- Abwehr unberechtigter Ansprüche (duty to defend)
- Ersatz des Vermögensschadens aus pflichtwidrigem Handeln und/oder Unterlassen bzw. Zahlung einer Vergleichssumme
- Übernahme der Prozesskosten
- ev. weitere Kosten
Haftungsmöglichkeiten
Nach Gesetzen:
- Schweizerisches Zivilgesetzbuch (ZGB)
- Obligationenrecht (OR)
- Bundesgesetz über die berufliche Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG)
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG)
- Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG)
- Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Nach Fällen:
- Aufrechtstehende Versicherungsnehmerin
- Stimmrechtsklage (OR 691 Abs. 3)
- Anfechtungsklage (OR 706 f.)
- Klage auf Feststellung der Nichtigkeit von GV-Beschlüssen (OR 706b)
- Falsche Gewinnprognosen
- Versicherungsnehmerin im Konkurs
- Klage aus Prospekthaftung (FIDLEG 69)
- Klage aus Gründungshaftung (OR 753)
- Verantwortlichkeitsklage (OR 754)
- Klage aus Revisorenhaftung (OR 755)
- Klage aus Liquidatorenhaftung (OR 754)
- Strafklage wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung (StGB 158)
Besondere, oft nur auf Abrede mitversicherte Fälle:
- Ansprüche von Organpersonen gegen andere Organpersonen (insured versus insured)
- Ansprüche der Gesellschaft gegen Organe ausserhalb des Konkurses oder des Nachlassverfahrens (company versus insured)
- Haftung aus Umstrukturierung
- Haftung aus Börsengang
- Punitive Damages
- Haftung aus BVG 52