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Tipps für Erbengemeinschaften mit Grundstücken
- Handlungen vor einer Erbteilung?
- Vor einer Erbteilung sollten keine Handlungen vorgenommen werden, die über die blosse Sicherung, Verwaltung, notwendige Bewirtschaftung hinausgehen.
- Frühzeitige Besprechung + Vorbereitung der Erbteilung?
- Es empfiehlt sich, frühzeitig über die Zuteilung des Nachlassvermögens Gedanken zu machen und diese unter den Erben zu besprechen.
- Dabei sollte ggf. die Weitergabe an spätere Nachkommen oder Erben mitberücksichtigt werden.
- Weshalb sollte mit der Erbteilung nicht zu lange zugewartet?
- Mit der Erbteilung und der damit verbundenen Zuteilung von Grundstücken sollte nicht zu lange zugewartet werden.
- Bei zu langem Zuwarten (und allf. Veränderungen) kann die Erbengemeinschaft resp. ihre Erben ihren vorübergehenden Charakter und damit ihre steuerlichen Privilegien verlieren.
- Weiterführende Informationen
- Beabsichtigt die Erbengemeinschaft die Realisation eines Bauprojektes?
- Möchte die Erbengemeinschaft ein Bauprojekt realisieren (Sanierung, Umbau, Ersatzneubau, Errichtung einer zusätzlichen Baute etc.), so ist eine steuerliche Planung vor dem Start irgendwelcher Handlungen empfehlenswert.
- Es besteht das Risiko des Wechsels von der temporären Erbengemeinschaft mit der Zwecksetzung „Halten + Verwalten“ zu einer Erwerbsgesellschaft resp. Rechtsformumwandlung, (von einer Erbengemeinschaft in eine Einfache Gesellschaft oder gar in eine Kollektivgesellschaft (KLG).
- Weiterführende Informationen
- Übertragung zu Lebzeiten zu beachten?
- Soll ein Grundstück zu Lebzeiten an mehrere Nachkommen bzw. potentielle Erben übertragen werden (Erbvorbezugsgemeinschaft), empfiehlt sich vorgängige steuerliche Beratung.
- Weiterführende Informationen
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