Der Erblasser kann durch Verfügungen von Todes wegen (Testament oder Erbvertrag) Anordnungen treffen, welche anstelle der gesetzlichen Erbfolge zum Tragen kommen. Der Erblasser kann beispielsweise eine Drittperson als Erben zu einer bestimmten Quote einsetzen oder die gesetzlichen Erben unterschiedlich begünstigen.
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