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Erbrecht

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Erbschaftsklage

Rechtsgebiet:
Erbrecht
Stichworte:
Erbrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Abgrenzung zur sachenrechtlichen Vindikationsklage

Die Erben erwerben kraft Universalsukzession auch allfällige Vindikationsansprüche gegenüber Dritten, die Sachen vorenthalten. Prozessmittel ist die Vindikationsklage. Bestreitet der Dritte nebst dem Auslieferungsanspruch auch die Erbberechtigung der Ansprecher, so haben diese die Wahl zwischen der Vindikations- und der Erbschaftsklage.

Vorteile der Erbschaftsklage als Gesamtklage

  • Möglichkeit der Herausforderung einer Sachgesamtheit (der gesamten Erbschaft als Inbegriff von Rechten und Pflichten)
  • einheitlicher Klagegrund
  • einheitlicher Gerichtsstand (am letzten Wohnsitz des Erblassers), unabhängig davon, wo sich die einzelnen Nachlassgegenstände befinden und wo der Beklagte wohnhaft ist
  • Herausgabepflicht auch bezügl. an die Stelle ausgeschiedener Erbschaftssachen getretener Vermögenswerte (Surrogationsgegenstände)
  • Ausschluss der Ersitzungseinrede

Legitimation

Aktivlegitimation

Aktivlegitimiert sind sämtliche Erben gemeinsam (sog. notwendige Streitgenossenschaft).

Passivlegitimation

Passivlegitimiert ist diejenige Person, deren Besitz mit dem Erbschaftsanspruch der Kläger kollidiert.

Verwirkungsfrist

Relative Verwirkungsfrist

Das Klagerecht des Erben verwirkt nach einem Jahr seit Kenntnis des besseren Rechts und des Besitzes durch den Beklagten. (Obwohl das Gesetz von „Verjährung“ spricht, handelt es sich um eine Verwirkungsfrist).

Absolute Verwirkungsfrist

Das Klagerecht verwirkt sodann absolut nach 10 Jahren seit dem Tode des Erblassers bzw. der Eröffnung der Verfügung von Todes wegen. Gegenüber einem Bösgläubigen verwirkt das Klagerecht erst nach 30 Jahren (ZGB 601). (Obwohl das Gesetz von „Verjährung“ spricht, handelt es sich um eine Verwirkungsfrist).

Weiterführende Informationen

» Erbschaftsklage in der Schweiz

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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