Die Entscheidfindung des Gerichts erfolgt in zwei Schritten:
- Sachverhaltsfeststellung
- Rechtliche Würdigung
Der Gerichtsentscheid enthält folgenden Aufbau:
- Rubrum
- Gerichtsbesetzung
- Entscheidungsdatum
- Parteien
- Rechtsvertreter
- Bezeichnung der Streitsache
- Begründung
- Rechtsbegehren der Parteien
- Ausführungen der Parteien (Sachverhalt)
- Erwägungen (Rechtlicher Würdigung)
- Dispositiv
- materiellen Entscheid
- Kosten- und Entschädigungsfolgen
- Rechtsmittelbelehrung
Sofern und soweit keine der Parteien ein Rechtsmittel ergreift, erwächst das Urteil in Rechtskraft (Bindungswirkung) und wird für den Fall nicht freiwilliger Erfüllung der unterlegenen Partei vollstreckbar.