Hinsichtlich der Form des Forfaitierungsvertrages gilt folgendes:
Grundsatz
- Formfreiheit
- auch mündlich, stillschweigend oder konkludent
Branchenusanz
- Primärmarkt
- Freiwillige Schriftlichkeit
- Sekundärmarkt
- Telefonisch mit schriftlicher Bestätigung
- Vgl. hiezu auch Kombination aus Auftragsbestätitung und AGB
Empfehlung
- Vertraglich vereinbarte Schriftlichkeit
- Vgl. Vertragsform | ertrags-management.ch