Aufsetzung und Aktualisierung des FB-Programms lassen sich nach folgenden Entscheidungskriterien bewerkstelligen:
- Aufnahme
- zB FB, die die Konkurrenzunternehmen bieten
- zB FB, die das eigene Personal wünscht
- Beibehaltung
- zB FB mit Beliebtheit beim Personal
- zB FB mit grosser Wirkung und geringen Kosten
- Selektionierung
- Überführen in den Cafeteria-Plan?
- Festlegung der Cafeteria-Option und der Cafeteria-Parameter
- Nichtaufnahme
- zB FB mit geringem Mitarbeiterinteresse
- zB FB mit Gleichbehandlungsrisiken
- Eliminierung
- zB zur Selbstverständlichkeit verkommene FB
- zB FB, bei denen die Motivationswirkung verloren gegangen ist
- zB Dienstaltersgeschenk passt nicht mehr zur Unternehmensstrategie, jung und aufgeschlossen beim Publikum zu erscheinen
Bewertung
- Es empfiehlt sich für die Aktualisierung bzw. Analyse des FB-Programms SOLL- und IST-Werte im Rahmen einer Bewertungs-Matrix mit den Ziffern 1 – 10 zu vergeben.
- Ob die Bewertung unter Einbezug des Personals erfolgen soll, ist im individuell konkreten Einzelfall zu prüfen.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.