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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Begriff

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Begriff, Fringe Benefits, Lohnnebenleistungen, Nicht geldwerte Leistungen, Zusatzleistungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Herausgeber
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kurzbegriff

Freiwillige betriebliche Zusatzleistung an Arbeitnehmer.

Ausführlicher Begriff

Fringe Benefits sind freiwillige, geldwerte Zusatzleistungen des Arbeitgebers, welche zusätzlich zum regulären Lohn gewährt werden und die der Mitarbeiterbindung und der Stellenattraktivitätssteuerung dienen.

Aus rechtlicher und steuerlicher (schweizerischer) Sicht sind solche Leistungen als Lohnbestandteil zu betrachten und müssen im Lohnausweis ausgewiesen werden.

Begriff mit FB-Hinweisen

Als sog. «Fringe Benefits» werden bezeichnet:

  • freiwillige Lohnnebenleistungen des Arbeitgebers in Form von Sachleistungen oder
  • Vergünstigungen, wie
    • Firmenfahrzeug, welches dem Arbeitnehmer kostenfrei oder zu reduzierter Kosten-Anrechnung zur Verfügung gestellt wird,
    • ÖV-Abonnemente,
    • Fitness-Abo,
    • Reka-Checks,
    • uam.

Solche «Fringe Benefits»

  • dienen der Mitarbeiterbindung,
  • sind als geldwerte Vorteile
    • grundsätzlich steuerrelevant und
    • im Lohnausweis zu deklarieren.

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