Fringe Benefits sind aus Sicht des Arbeitnehmers eine willkommene Gegenleistung zur Reduktion der Kosten seines privaten Lebensunterhalts. Für den Arbeitgeber mit vielen Arbeitnehmern entstehen dadurch nicht unerhebliche Kosten (Betrieb von Sportanlagen uam) und teilweise Imagefragen (citizen governance; zB Parkplätze in der Innenstadt).
Entgegen des BFS-Berichts haben zB die Banken ihre Fringe Benefits abgebaut:
- Liquidation bzw. Umnutzung ihrer Sportanlagen
- Keine Gewährung mehr von Mitarbeiterparkplätzen in den Innenstädten
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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