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Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen

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Ziele

Rechtsgebiet:
Fringe Benefits / Lohnnebenleistungen
Stichworte:
Fringe Benefits
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Aus Sicht des FB-begünstigten Arbeitnehmers stehen folgende Ziele im Vordergrund:

  • Erhöhung des frei verfügbaren Einkommens
  • Sicherheitsbedürfnisse
    • finanzielle Vorsorge nach Pensionierung, bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod
  • Annehmlichkeiten für leitende Angestellte in Beruf und vor allem im Privatbereich
  • Statussymbol
  • Steuereinsparungen
    • früher
      • steuerfreie Leistungen
    • heute
      • weitgehende Erfassung dieser Lohnnebenleistungen durch das 2007 schweiz-weit eingeführte, detailliertere und transparentere Lohnausweisformular

Aus Sicht des FB-belasteten Arbeitgebers beeinflussen folgende Aspekte die Gewährung:

  • Begrenzung des Kostenblocks „Löhne“
  • Arbeitgeber-Attraktivität
  • Unternehmenskultur-Beitrag
  • Mitarbeiterbindung
  • Produktivitätssteigerung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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