Eine fristlose Kündigung erfordert
- die Abgabe der (empfangsbedürftigen) Kündigungserklärung;
- als ausdrücklichen oder konkludenten Erklärungsinhalt, dass das Arbeitsverhältnis als sofort aufgelöst gelte;
- ein unverzügliches Aussprechen
- das Vorhandensein eines wichtigen Grundes
- die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses (OR 337).
Interesseschwerpunkte
Mit jeder fristlosen Entlassung verbunden sind die heiklen und ermessensbedürftigen Punkte:
- Berechtigt der Kündigungsgrund zur fristlosen Entlassen?
- Ist er wichtig?
- Ist er geeignet, das Vertrauensverhältnis zu zerstören?
- Erfolgte die fristlose Entlassung genügend schnell?
- Erfolgte der Widerspruch des Arbeitnehmers noch rechtzeitig?
Beide Parteien interessieren sodann die Folgen:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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