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Geschäftsraummiete / Ladenmiete

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Abgrenzung zur (nichtlandwirtschaftlichen) Pacht bei Restaurationsbetrieben

Rechtsgebiet:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Stichworte:
Geschäftsraummiete / Ladenmiete
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Begriff Pacht
    • vertragliche Regelung
    • zwischen Pächter und Verpächter betreffend
      • Überlassung einer Sache oder eines Rechts
      • welche nutzbar ist
      • zum Gebrauch und Bezug der Erträge
      • gegen Entgelt
  • Unterschied zur Miete
    • Nutzung der Sache, an Stelle der Überlassung zum Gebrauch
    • bei der Pacht ist der erzielte Ertrag nicht Folge der unternehmerischen Tätigkeit des Geranten, sondern Folge der Benutzung eines existierenden und gänzlich eingerichteten Unternehmens
    • Miete liegt vor, wenn der Vermieter dem Mieter die Sache überlässt und dieser sie so ausstattet, dass sie Erträge abwirft
  • Unmassgeblich ist die Bezeichnung des Vertrages durch die Parteien
  • Beispiele für Pacht
    • Überlassung eines eingerichteten Restaurants samt Kundschaft
    • Überlassung einer Fabrik samt Maschinen und Kundschaft
  • Beispiele für Miete:
    • Überlassung leerer Räumlichkeiten zur Betreibung eines Restaurants
    • Überlassung leerer Fabrikräumlichkeiten
  • wesentliche Unterschiede zwischen Pacht und Miete
    • OR 282 Abs. 1 (60-tägige Zahlungsfrist bei Zahlungsaufforderung mit Kündigungsandrohung)
    • OR 295 Abs. 2 (bei stillschweigender Verlängerung eines befristeten Pachtverhältnis dauert dieses mindestens ein Jahr)
    • OR 299 Abs. 2 lit. a (Pächter hat einen Entschädigungsanspruch für Verbesserungen an der Sache, welche sich durch Anstrengungen ergeben haben, welche über die normale Bewirtschaftung hinausgehen)

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