Einleitung
Das Akzessionsprinzip ist, obwohl von grundlegender Bedeutung, dem breiten Publikum nicht oder wenig bekannt, und daher zu erläutern:
Eine Gesamtdarstellung würde den Rahmen dieser Grundbuchrechts-Website sprengen. Es wird daher nur soweit für die vorstehenden Grundbuchrechts-Ausführungen notwendig auf das Akzessionsprinzip eingegangen.
Folgende Aspekte sind daher von der Erläuterung ausgeklammert:
- Natürliche Früchte (ZGB 643 Abs. 3)
- Pflanzen (ZGB 667 Abs. 2)
- Verarbeitetes Material (ZGB 671 – 673)
- Bestandteileigenschaft des eingebauten Materials (ZGB 671 Abs. 1)
- Trennungs-, Herausgabe- und Wegschaffungsansprüche (ZGB 671 Abs. 2 und 3)
- Ersatzansprüche des Materialeigentümers (ZGB 672)
- Anspruch auf Zuweisung des Grundeigentums (ZGB 673)
- Vermischte und verbundene Sachen im Subordinationsverhältnis (ZGB 727 Abs. 2)
Literatur
- MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, Syst. Teil N 98 f.
- REY HEINZ, Die Grundlagen des Sachenrechts und das Eigentum, Grundriss des schweizerischen Sachenrechts, Band I, Bern 1991, Rz 392 ff.
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Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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