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Grundbuchrecht

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Verfahrensgrundlagen

Rechtsgebiet:
Grundbuchrecht
Stichworte:
Grundbuchrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Vorab seien kurz Voraussetzungen und Verfahrensgrundlagen skizziert:

Grundlage

Anwendungsfall Grundstückkauf

Absolutes Eintragungsprinzip

  • Grundlage
  • Eintragungsvoraussetzungen
    • Für eine Eintragung im Grundbuch (Eintragung, Änderung, Löschung) wird vorausgesetzt
      • Doppelter Ausweis
        • Ausweis über das Verfügungsrecht
        • Ausweis über den Rechtsgrund
      • Grundbuchanmeldung
    • Materiell-rechtliche Eintragungsvoraussetzungen
    • Zeitpunkt der Eintragungsvoraussetzungen
  • Rechtsgrund
    • Kausales Rechtsgeschäft (i.d.R. ein Vertrag (Kaufvertrag, Dienstbarkeitsvertrag usw.)
  • Anmeldung
    • Grundbuchanmeldung des Verfügungsberechtigten
  • Verfügungsrecht
    • Handlung durch die berechtigte Person (Ausweis über das Verfügungsrecht)
  • Prüfungspflicht des Grundbuchverwalters
    • Der Grundbuchverwalter hat zu prüfen, ob Rechtsgrund und Grundbuchanmeldung die Anforderungen erfüllt und das Verfügungsrecht vorhanden ist

Ausnahme (relatives Eintragungsprinzip)

  • Grundlage
  • Anwendungsfälle
    • Universalsukzession
      • Erbfolge
      • Fusion
      • Vermögensübertragung
      • Spaltung
    • Aneignung
    • Enteignung
    • Zwangsvollstreckung
    • Gerichtliches Urteil oder ähnliche Urkunde
  • Vorgehen
    • Nachträgliches, dokumentiertes In-Übereinstimmung-bringen des Grundbuches mit den tatsächlichen Rechtsverhältnissen
  • Eintragungsvoraussetzungen
    • Rechtsgrundausweis
      • Erbfolge: Erbschein
      • Fusion, Vermögensübertragung oder Spaltung: Handelsregisterauszug
      • Gerichtsurteil: Abschrift mit Rechtskraftbescheinigung
      • etc.
    • Grundbuchanmeldung
    • Verfügungsrecht

Literatur

  • Allgemein
    • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, Syst. Teil N 72
    • ZOBL DIETER, Grundbuchrecht, 2. Auflage, Zürich 2004, § 11
  • Notwendigkeit, dass Eintragungsvoraussetzungen im Zeitpunkt der Anmeldung gegeben sein müssen
    • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar zum ZGB, N 64 zu ZGB 656

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