Die Löschung höchstwahrscheinlich bedeutungsloser Einträge charakterisiert sich wie folgt:
Begriff
- Höchstwahrscheinlich bedeutungsloser Eintrag = Eintrag, der – nur, aber immerhin – höchstwahrscheinlich keine Bedeutung mehr hat
Grundlage
Abgrenzung
- Nicht höchstwahrscheinliche Bedeutungslosigkeit
- > falls die Voraussetzungen einer höchstwahrscheinlichen Bedeutungslosigkeit nicht erstellt sind, wird eine Grundbuchberichtigungsklage unabdingbar
Funktion des Rechtsbehelfs
- Grundbuchentlastung
- Klagevermeidung (Grundbuchberichtigungsklage)
Tatbestand
- Eintragungen i.w.S., d.h. einschliesslich Anmerkungen und Vormerkungen
Rechte des belasteten Grundeigentümers
- Recht des belasteten Grundeigentümers, einen Löschungsantrag zu stellen und das Verfahren gemäss ZGB 976a f. in Gang zu setzen
Voraussetzungen
- Anwendungsfälle
- Eintrag, der höchstwahrscheinlich keine Bedeutung hat
- Eintrag betrifft das Grundstück nicht, so zumindest nach den Belegen und / oder den Umständen
- von Anfang an bedeutungsloser Eintrag
- nachträglicher rechtlicher Bedeutungsverlust des Eintrags
- Eintrag, der höchstwahrscheinlich keine Bedeutung hat
- Löschungsantrag
- = Grundbuchanmeldung
- Erfüllung der formellen Anforderungen für eine Grundbuchanmeldung
- Vgl. Eintragungsverfahren-Grundbuchanmeldung
Zuständigkeit
- Grundbuchverwalter
Verfahren
Notwendiger Anstoss
- Löschungsantrag des belasteten Grundeigentümers (Grundbuchanmeldung)
Grundbuchamt hält Löschungsbegehren für unbegründet
- Abweisungsverfügung des Grundbuchamts
- Rechte des Antragstellers
- Möglichkeit zur Beschwerde nach ZGB 956a f. (Grundbuchbeschwerde)
Grundbuchamt hält Löschungsbegehren für begründet
- Vorgehen des Grundbuchamts
- Mitteilung an die aus dem Eintrag berechtigte Person, dass der Eintrag gelöscht werde, wenn sie nicht innert 30 Tagen beim Grundbuch dagegen Einspruch erhebe (vgl. ZGB 976a Abs. 2)
- Recht des Berechtigten auf Einsprache ans Grundbuchamt
- Kurze schriftliche Begründung, sofern und soweit eine solche ohne erheblichen Aufwand möglich ist
- Ausschluss der Beschwerdemöglichkeit, da der berechtigten Person die Einsprachemöglichkeit zusteht
- Keine Einsprache des Berechtigten aus dem Eintrag ans Grundbuchamt
- Vorgehen des Grundbuchamts
- Löschung im Grundbuch
- Anzeige nach ZGB 969 an den Berechtigten
- Vorgehen des Grundbuchamts
- Einsprache des Berechtigten aus dem Eintrag ans Grundbuchamt
- Vorgehen des Grundbuchamts
- Erneute Prüfung des Löschungsantrags (vgl. ZGB 976b Abs. 1), unter Berücksichtigung der vom Einsprecher gegen die Löschung vorgebrachten Gründe
- Kein Schriftenwechsel
- Kein Beweisverfahren
- Orientierung des Antragstellers
- Entscheidfindung
- Erneute Prüfung des Löschungsantrags (vgl. ZGB 976b Abs. 1), unter Berücksichtigung der vom Einsprecher gegen die Löschung vorgebrachten Gründe
- Vorgehen des Grundbuchamts
- Grundbuchamt hält Löschungsbegehren nach wie vor begründet
- Mitteilung (Anordnung/Verwaltungsverfügung) an die aus dem Eintrag berechtigte Person, dass der Grundbucheintrag i.w.S. gelöscht werde, wenn sie nicht innert 3 Monaten beim Gericht auf Feststellung klage, dass der Eintrag eine rechtliche Bedeutung habe (vgl. ZGB 976b Abs. 2)
- Zuweisung der Klagerolle an den Einsprecher
- Direktklage auf Feststellung (Feststellungsklage)
- Mitteilung (Anordnung/Verwaltungsverfügung) an die aus dem Eintrag berechtigte Person, dass der Grundbucheintrag i.w.S. gelöscht werde, wenn sie nicht innert 3 Monaten beim Gericht auf Feststellung klage, dass der Eintrag eine rechtliche Bedeutung habe (vgl. ZGB 976b Abs. 2)
- Unterlassung einer (fristgerechten) Feststellungsklage der aus dem Eintrag berechtigten Person
- Eintritt der Anordnung des Grundbuchamtes in Rechtskraft
- Vornahme der angedrohten Löschung im Grundbuch durch das Grundbuchamt
Literatur
- HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerung im Dienstbarkeitsrecht, in: SCHMID JÖRG (Hrsg.), Die Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht, Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts – Les servitudes et les cédules hypothécaires à la lumière des nouvelles dispositions du Code civil .., Zürich/Basel/Genf 2012, S. 25 ff.
- SCHÖBI FELIX, Zum Verfügungscharakter von Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, (BGE 12/ III 195 ff.), in: recht 2002, S. 37 ff.