Die Löschung zweifelsfrei bedeutungsloser Einträge charakterisiert sich wie folgt:
Begriff
- Zweifelsfrei bedeutungsloser Eintrag = Eintrag, der zweifellos keine Bedeutung mehr hat
Grundlage
Abgrenzung
- Nicht zweifelsfreie Bedeutungslosigkeit
- > Verfahren betreffend Löschung höchstwahrscheinlich bedeutungsloser Einträge
- > falls die Voraussetzungen einer höchstwahrscheinlichen Bedeutungslosigkeit ebenfalls nicht gegeben sind, wird eine Grundbuchberichtigungsklage unabdingbar
Funktion des Rechtsbehelfs
- Entlastung des Grundbuchs von bedeutungslos gewordenen Einträgen
- Vermeidung unnötiger (Grundbuchberichtigungs-)Klagen, die für den Belasteten zeitaufwändig und kostenintensiv sind und die Gerichte (unnötig) belasten
Tatbestand
- Eintragungen i.w.S., d.h. einschliesslich Anmerkungen und Vormerkungen
Voraussetzungen
- Anwendungsfälle (abschliessende Aufzählung)
- Befristung des Eintrags i.w.S. und Bedeutungsverlust infolge Zeitablaufs
- Unübertragbares und unvererbliches Recht und Tod des Berechtigten
- Fehlende örtliche Betroffenheit des Grundstücks
- Recht an untergegangenem Grundstück
- Grundbuchverwalter-Beurteilung
- Der Grundbuchverwalter muss davon überzeugt sein (zweifellos), dass das eingetragene Recht bedeutungslos ist
- Es muss sich um einen klaren Fall von Bedeutungslosigkeit handeln (Erfordernis der Eindeutigkeit)
- Offenkundiger Untergang
Zuständigkeit
- Grundbuchverwalter
Verfahren
- Vornahme von Amtes wegen
- Denkbarer Anstoss
- Eigeninitiative (bei Feststellung bzw. bei nächstem Blattkontakt)
- Antrag des belasteten Grundeigentümers
- Hinweis eines Dritten
- Ablehnung der Löschung
- Vorgehen des Grundbuchamts bei Vorliegen eines formellen Löschungsantrags
- Beurteilung von Tatbestand und Voraussetzungen durch das Grundbuchamt
- Negativentscheid
- Erlass einer Abweisungsverfügung
- Rechte des Antragstellers
- Möglichkeit zur Beschwerde nach ZGB 956a f. (Grundbuchbeschwerde)
- Vorgehen des Grundbuchamts bei Vorliegen eines formellen Löschungsantrags
- Löschung
- Vorgehen des Grundbuchamts
- Löschung im Grundbuch
- Anzeige nach ZGB 969 an den Berechtigten
- Rechte des Berechtigten
- Keine Beschwerdemöglichkeit (vgl. ZGB 956 Abs. 3) und auch keine Einspruchsmöglichkeit
- Einzige Option des Berechtigten, falls der Ansicht ist, der Eintrag i.w.S. sei zu Unrecht gelöscht worden
- Grundbuchberichtigungsklage (Wiedereintragungsklage)
- Grundbuchberichtigungsklage
- Vorgehen des Grundbuchamts
Literatur
- HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerung im Dienstbarkeitsrecht, in: SCHMID JÖRG (Hrsg.), Die Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht, Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts – Les servitudes et les cédules hypothécaires à la lumière des nouvelles dispositions du Code civil .., Zürich/Basel/Genf 2012, S. 25 ff.
- SCHÖBI FELIX, Zum Verfügungscharakter von Eintragungen und Löschungen im Grundbuch, (BGE 12/ III 195 ff.), in: recht 2002, S. 37 ff.
Weiterführende Informationen
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