Es gibt Kantone, in denen wird jeder Gewinn – unabhängig von seiner Höhe – zum gleichen Steuersatz besteuert; diese Kantone wenden für damit für die Grundstückgewinnsteuer einen proportionalen Steuertarif an.
Es sind dies die Kantone
AG
AR
BS
FR
GE
NW
OW
TG
TI
UR
VD
Diese Kantone berücksichtigen aber die Besitzesdauer mit einem degressiven Steuersatz, d.h. mit einem Zuschlag oder Abschlag:
Je kürzer die Besitzesdauer, desto höher ist der anwendbare Steuersatz
Literatur
MÄUSLI PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 9., aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2018
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