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Grundsteuern Schweiz

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Wirtschaftliche Handänderungen

Rechtsgebiet:
Grundsteuern Schweiz
Stichworte:
Grundsteuern Schweiz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wirtschaftliche Handänderungen werden der Veräusserung eines Grundstücks gleichgestellt (vgl. StHG 12 Abs. 2):

  • Definition
    • Wirtschaftliche Handänderung =   dauernde Übertragung wesentlicher Herrschaftsrechte an einem Grundstück (Share Deal), ohne dass dabei eine zivilrechtliche Eigentumsübertragung stattfindet (Asset Deal)
    • Eine Eigentümer-Änderung im Grundbuch findet nicht statt
  • Gesetzliche Grundlagen
    • Die wirtschaftliche Handänderung wird praktisch in allen Steuergesetzen, in der Regel durch eine Generalklausel, als steuerbar bezeichnet
  • StHG-Generalklausel
    • Die Generalklausel in StHG 12 Abs. 2 lit. a ist für die Kantone als eine Art Mindesterfordernis verbindlich
  • Rechtsgrund
    • Der Rechtsgrund der wirtschaftlichen Handänderung kann sowohl in einem privaten Rechtsgeschäft als auch in einer öffentlich-rechtlichen Verfügung liegen
  • Wirtschaftliche Gleichbehandlung
    • Die wirtschaftliche Handänderung entspringt dem steuerrechtlichen Anspruch, wirtschaftlich gleiche Sachverhalte mit gleichen Rechtsfolgen zu belegen
  • Verschiedene Formen von wirtschaftlichen Handänderungen
    • Wirtschaftliche Handänderungen sind in den verschiedensten Arten bzw. Formen denkbar
  • Regeln gegen Steuerumgehung
    • Das angestrebte wirtschaftliche Ziel, nämlich die Änderung der Verfügungsgewalt über ein Grundstück, würde sich auch auf einem anderen Weg erreichen lassen
    • Gesetzgeber und Rechtsprechung haben daher Regeln aufgestellt, welche die Besteuerung dieser wirtschaftlichen Handänderungen erlauben, um damit Steuerumgehungen zu vermeiden.

Die zwei wichtigsten wirtschaftlichen Handänderungen sind:

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